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Verwaltungsvollstreckungen


Quelle der Inhalte:
Stadt Rendsburg

Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen der Träger öffentlicher Verwaltung (Land, Gemeinden, Kreise, Ämter, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts).


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