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Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte


Quelle der Inhalte:
Stadt Wedel

Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wedel


Die Stadt Wedel hält eine Reihe von Notunterkünften für Menschen ohne eigenen Wohnraum vor. Diese Unterkünfte sind nicht zum dauerhaften Wohnen angelegt, hier soll die akute Obdachlosigkeit verhindert werden.

 

Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesverwaltungsgesetz - LVwG -)

 

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