Verkehrsrechtliche Anordnungen
Verkehrsrechtliche Anordnungen
Die Nutzung des Straßenverkehrsraumes darf grundsätzlich nur im Rahmen der StVO erfolgen.
Für alle darüber hinaus geltenden Nutzungen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
20,- € bis 1000,- €
Schriftlicher Antrag mit Angabe:
- Zeitpunkt oder Zeitdauer
- Ort, ggf. Lageplan
- kurze Beschreibung der Maßnahme (Grund, Zweck)
§§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.