Übernachtungssteuer / Bettensteuer
Übernachtungssteuer / Bettensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
- Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Lohnsteuerhilfeverein: Anerkennung
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Zulassung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.