Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
Alte amtliche Kennzeichen können in ein Euro-Kennzeichen umgetauscht werden.
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
- oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
- bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Aktueller Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bescheinigung),
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.