Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere beantragen
Sie können für fischwirtschaftlichen Schäden durch geschützte Tiere im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" Ausgleichszahlungen beantragen.
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Wofür werden Ausgleichszahlungen gewährt?
- Ertragsausfälle auf Gewässern der Binnenfischerei in Folge des Kormoranfraßes;
- Ertragsausfälle auf der Inneren Schlei in Folge des Kormoranfraßes;
- Ertragsausfälle in Teichwirtschaften durch von geschützten Wildtieren verursachte Fraßschäden.
Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Größe der fischereilich bzw. teichwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche des Unternehmens und wird in Form eines pauschalen Schadenswertes pro Hektar errechnet. Unternehmen der Binnen- sowie der Schleifischerei können eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 30.000 € pro Jahr erhalten, Unternehmen der Teichwirtschaft von bis zu 20.000 € pro Jahr.
Teaser
Sie können für fischwirtschaftlichen Schäden durch geschützte Tiere im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" Ausgleichszahlungen beantragen.
Verfahrensablauf
- Bitte stimmen Sie vor dem Absenden Ihres Antrages die grundsätzliche Förderfähigkeit mit der Bewilligungsbehörde ab. Nehmen Sie daher am besten vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zum Thema Ausgleichszahlungen bei Prädatorenschäden und zur Antragstellung.
- Anschließend beantragen Sie die Ausgleichszahlung schriftlich oder online.
- Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Voraussetzungen
- Sie sind antragsberechtigt, wenn Ihr Unternehmen einem der folgenden Bereiche zuzuordnen ist:
- Unternehmen der Erwerbs-Binnenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein;
- Unternehmen der haupterwerblichen Küstenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein und einer Fangerlaubnis für die Gewässer der Inneren Schlei;
- Unternehmen der Erwerbs-Teichwirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Förderung
- Weitere einzureichende Unterlagen für Unternehmen der Binnenfischerei (sofern sie nicht bereits dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) vorliegen):
- Nachweis des Eigentums am Gewässer bzw. selbständigem Fischereirecht oder Nachweis eines von der oberen Fischereibehörde genehmigten Fischereipachtvertrags, aus dem sich die erwerbsfischereiliche Nutzfläche ergibt
- Aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau oder der Knappschaft Bahn/See
- Nachweis der beruflichen Qualifikation als Fischwirtin oder Fischwirt oder Fischwirtschaftsmeisterin oder Fischwirtschaftsmeister im Unternehmen
- Nachweis, dass die Binnenfischerei im Jahr der Antragstellung sowie in den drei vorherigen Jahren ausgeübt wird bzw. wurde
- Hegeplan
- Nachweis, dass den Aufzeichnungspflichten nachgekommen wird
- Statistiken zum Fischereiaufwand und zu den Fängen des Unternehmens in den letzten drei Jahren auf einem von der oberen Fischereibehörde vorgegebenen Formblatt (Anlage "Formular Fischereistatistik - (Binnenfischer)") für jedes vom Betrieb bewirtschaftete Gewässer.
- Weitere einzureichende Unterlagen für Unternehmen der Schleifischerei (sofern sie nicht bereits dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) vorliegen):
- Aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Knappschaft Bahn/See sowie der BG Verkehr (Registrierung als Haupterwerbsfischerin oder Haupterwerbsficher bei der oberen Fischereibehörde ist erfolgt)
- Nachweis der beruflichen Qualifikation als Fischwirtin oder Fischwirt oder Fischwirtschaftsmeisterin oder Fischwirtschaftsmeister im Unternehmen
- Nachweis, dass die Schleifischerei im Jahr der Antragstellung sowie in den drei vorherigen Jahren ausgeübt wird bzw. wurde
- Nachweis, dass den Aufzeichnungspflichten nachgekommen wird.
- Nachweis der Fangerlaubnis für die Gewässer der Inneren Schlei
- Statistiken zum Fischereiaufwand und zu den Fängen des Unternehmens in den letzten drei Jahren auf einem von der oberen Fischereibehörde vorgegebenen Formblatt (Anlage „Formular Fischereistatistik (Schleifischer)“)- für die Gewässer der Inneren Schlei.
- Weitere einzureichende Unterlagen für Unternehmen der Teichwirtschaft (sofern sie nicht bereits dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) vorliegen):
- Nachweis des Eigentums am Gewässer bzw. gültige Pachtverträge, aus denen sich die erwerbswirtschaftliche Nutzfläche ergibt
- Aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau oder der Knappschaft Bahn/See
- Nachweis der beruflichen Qualifikation als Fischwirtin oder Fischwirt oder Fischwirtschaftsmeisterin oder Fischwirtschaftsmeister im Unternehmen
- Nachweis, dass die Teichwirtschaft im Jahr der Antragstellung sowie in den drei vorherigen Jahren ausgeübt wird bzw. wurde
- Nachweis der Meldungen des Betriebes im Rahmen der Erhebungen zum Agrarstatistikgesetz ("Aquakulturstatistik") der letzten drei Jahre
- Detailangaben zu den bewirtschafteten Gewässern auf dem von der oberen Fischereibehörde vorgegebenen Formblatt (Anlage „Formular Fischereistatistik (Teichwirte)“).
- Bitte beachten Sie:
Sofern das antragstellende Unternehmen die oben genannten Voraussetzungen an die Sozialversicherungsmitgliedschaft und / oder an die berufliche Qualifikation nicht erfüllt, legt das Unternehmen einen Geschäftsplan vor, der den Erwerbscharakter belegt. Über die Anerkennung als Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie entscheidet die Bewilligungsbehörde auf der Grundlage einer auf Kosten des Antragstellers erstellten Fachstellungnahme der Landwirtschaftskammer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge auf Ausgleichszahlungen können bis zum 30. Juni eines Jahres gestellt werden. Eine Antragstellung kann für maximal drei Jahre erfolgen (Antragsjahr plus zwei Folgejahre).