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Anfragen an das Luftfahrt-Bundesamt online richten

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Wenn Sie Fragen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder Anmerkungen zu dessen Aufgaben haben, können Sie das LBA gerne direkt kontaktieren.

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Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

Es gelten keine Voraussetzungen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Leistungsbeschreibung

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Aufgabenbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)? Dann kontaktieren Sie das LBA. 

Ihr Fragen können Sie per Online-Formular stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten.

Fachlich freigegeben am

19.09.2024

Verfahrensablauf

Sie können Fragen zum Aufgabengebiet des LBA bevorzugt online stellen:

  • Öffnen Sie hier auf dem Bundesportal das Kontaktformular, mit dem Sie das LBA kontaktieren können. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Sie können optional Unterlagen als Datei hochladen.
  • Senden Sie Ihre Anfrage ab.
  • Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihre Anfrage und meldet sich bei Unklarheiten sowie fehlenden Informationen oder Unterlagen bei Ihnen. 
  • Das LBA beantwortet Ihre Anfrage.
     

Teaser

Wenn Sie Fragen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder Anmerkungen zu dessen Aufgaben haben, können Sie das LBA gerne direkt kontaktieren.

Rechtsbehelf

  • Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.