Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Amt Bordesholm ist bemüht, seine Webseite "Bürgerportal Amt Bordesholm" im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Bürgerportal Amt Bordesholm.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- In der Kopfzeile ist kein aussagekräftiger Alternativtext hinter dem Wappen des Amtes hinterlegt
- Über der Fußzeile ist kein aussagekräftiger Alternativtext hinter dem "Nach oben"-Link-Pfeil hinterlegt
- Die Website ist mit der Tastatur nicht vollständig bedienbar
- Manche Fokuselemente sind mit Screenreadern nur schwer nutzbar oder gar nicht erreichbar
- Die Seitenstruktur der Überschriften ist nicht immer logisch aufeinander aufgebaut
- Die Kontrastverhältnisse sind nicht immer ausreichend
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache fehlen
Karten, Pläne und Luftbilder
Zu Online-Kartenanwendungen gibt es derzeit leider keine uns bekannte barrierefreie Alternative. Für sämtliche im Rahmen von Kartenanwendungen angebotenen Informationen gibt es stets eine Alternative in Textform bzw. stellt die Darstellungsform mithilfe einer solchen Anwendung ein zusätzliches Angebot bereits in barrierefreier Form hinterlegter Inhalte dar.
PDF-Dateien, Dokumente und Verlinkungen
PDF-Dokumente im Bürgerportal sind häufig nicht ausreichend barrierefrei.
Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb des Bürgerportals können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.08.2026 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 19.08.2026. Dies erfolgte auf Basis einer früheren Prüfung der zugrundeliegenden standardisierten Bürgerportal-Software durch die Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Schleswig-Holstein vom 11.06.2026.
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.08.2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an
Amt Bordesholm
Amtsdirektor Marco Thies
Mühlenstraße 7
24582 Bordesholm
Tel.: 04322 695-0
E-Mail amt[at]bordesholm.de
Beschwerdeverfahren
Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema digitale Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle www.inklusion.sh/unsere-aufgaben/beschwerdestelle/ finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: 0431 988 1612
E-Mail: bbit(at)landtag.ltsh.de